Unser Partner ist als Attorney-at-Law im Staat New York zugelassen und reicht Ihre Markenanmeldung direkt beim USPTO ein. Kein Korrespondenzanwalt, kein Aufschlag, keine Reibungsverluste – eine Kanzlei, ein Ansprechpartner, Deutsch als Verfahrenssprache mit Ihnen.
Seit August 2019 gilt beim US-Markenamt die U.S. Counsel Rule: Anmelder mit Sitz außerhalb der USA müssen durch einen in den USA zugelassenen Anwalt vertreten werden. Das ist keine Empfehlung – es ist Zulässigkeitsvoraussetzung.
Deutsche Kanzlei beauftragt einen US-Korrespondenzanwalt. Zwei Kanzleien, zwei Rechnungen, Übersetzungs- und Abstimmungsaufwand – und Sie kennen den US-Anwalt nie persönlich.
Marijan Hucke ist Rechtsanwalt in Deutschland und Attorney-at-Law (New York). Er erfüllt die U.S. Counsel Rule selbst und reicht direkt beim USPTO ein – für Mandanten aus Deutschland, der EU und weltweit.
Ein Ansprechpartner für DPMA, EUIPO und USPTO. Einheitliche Strategie über alle Märkte, kürzere Wege, keine doppelten Honorare.
Wer seine Marke auf Amazon schützen will – gegen Hijacker, Fälschungen und fremde Angebote auf dem eigenen Listing – braucht die Brand Registry. Und die setzt eine angemeldete oder eingetragene Marke voraus. Für den US-Marktplatz heißt das: eine US-Marke beim USPTO.
Wir prüfen, ob Ihr Markenname in den USA frei ist – bevor Sie anmelden und bevor Konflikte teuer werden.
Direkte Einreichung durch unseren New Yorker Anwalt, inklusive Klassenwahl und Specimen-Beratung.
Mit der Anmeldenummer registrieren Sie Ihre Marke bei Amazon – wir unterstützen bei Rückfragen des Amts bis zur Eintragung.
Sie verkaufen (bald) auf amazon.com und brauchen die US-Marke für die Brand Registry – planbar und zum Festpreis.
Ihr Produkt geht in die USA. Wir sichern den Namen, bevor es ein Dritter tut – abgestimmt mit Ihrem EU-Schutz.
Namensfindung mit US-Perspektive: Wir prüfen Verfügbarkeit in DE, EU und USA aus einer Hand, bevor das Branding steht.
Attorney and Counselor at Law · zugelassen in New York und vor US-Bundesgerichten seit 2008
Schwerpunkte: Trademark & Patent Litigation, Cross-Border IP Enforcement
Über 200 US-Markenanmeldungen als Attorney of Record (Quelle: USPTO-Register)
Regelmäßige Beiträge zu US-Markenrecht und Markenstrategie.
Die USPTO-Gebühr beträgt ab 350 $ je Waren-/Dienstleistungsklasse. Unser Honorar weisen wir separat und transparent aus – siehe Preise.
Die Einreichung erfolgt kurzfristig. Bis zur Eintragung vergehen beim USPTO derzeit in der Regel mehrere Monate; für die Amazon Brand Registry genügt bereits die Anmeldenummer.
Das US-Recht verlangt – anders als das deutsche – Benutzung oder Benutzungsabsicht („use in commerce" / „intent to use"). Welche Grundlage passt, klären wir in der Ersteinschätzung.