US-Marke anmelden – ohne Umweg über einen zweiten Anwalt

Unser Partner ist als Attorney-at-Law im Staat New York zugelassen und reicht Ihre Markenanmeldung direkt beim USPTO ein. Kein Korrespondenzanwalt, kein Aufschlag, keine Reibungsverluste – eine Kanzlei, ein Ansprechpartner, Deutsch als Verfahrenssprache mit Ihnen.

Gut zu wissen

Ohne US-Anwalt geht es nicht

Seit August 2019 gilt beim US-Markenamt die U.S. Counsel Rule: Anmelder mit Sitz außerhalb der USA müssen durch einen in den USA zugelassenen Anwalt vertreten werden. Das ist keine Empfehlung – es ist Zulässigkeitsvoraussetzung.

Der übliche Weg

Deutsche Kanzlei beauftragt einen US-Korrespondenzanwalt. Zwei Kanzleien, zwei Rechnungen, Übersetzungs- und Abstimmungsaufwand – und Sie kennen den US-Anwalt nie persönlich.

Unser Weg

Marijan Hucke ist Rechtsanwalt in Deutschland und Attorney-at-Law (New York). Er erfüllt die U.S. Counsel Rule selbst und reicht direkt beim USPTO ein – für Mandanten aus Deutschland, der EU und weltweit.

Ihr Vorteil

Ein Ansprechpartner für DPMA, EUIPO und USPTO. Einheitliche Strategie über alle Märkte, kürzere Wege, keine doppelten Honorare.

E-Commerce

Amazon Brand Registry: ohne Marke kein Markenschutz

Wer seine Marke auf Amazon schützen will – gegen Hijacker, Fälschungen und fremde Angebote auf dem eigenen Listing – braucht die Brand Registry. Und die setzt eine angemeldete oder eingetragene Marke voraus. Für den US-Marktplatz heißt das: eine US-Marke beim USPTO.

01

Recherche

Wir prüfen, ob Ihr Markenname in den USA frei ist – bevor Sie anmelden und bevor Konflikte teuer werden.

02

USPTO-Anmeldung

Direkte Einreichung durch unseren New Yorker Anwalt, inklusive Klassenwahl und Specimen-Beratung.

03

Brand Registry

Mit der Anmeldenummer registrieren Sie Ihre Marke bei Amazon – wir unterstützen bei Rückfragen des Amts bis zur Eintragung.

Kostenlose Ersteinschätzung anfragen
Für wen

Typische Mandanten

Amazon- & E-Commerce-Händler

Sie verkaufen (bald) auf amazon.com und brauchen die US-Marke für die Brand Registry – planbar und zum Festpreis.

Expandierende Unternehmen

Ihr Produkt geht in die USA. Wir sichern den Namen, bevor es ein Dritter tut – abgestimmt mit Ihrem EU-Schutz.

Agenturen & Start-ups

Namensfindung mit US-Perspektive: Wir prüfen Verfügbarkeit in DE, EU und USA aus einer Hand, bevor das Branding steht.

Ihr Ansprechpartner

Marijan S. Hucke, Esq.

Attorney and Counselor at Law · zugelassen in New York und vor US-Bundesgerichten seit 2008
Schwerpunkte: Trademark & Patent Litigation, Cross-Border IP Enforcement
Über 200 US-Markenanmeldungen als Attorney of Record (Quelle: USPTO-Register)

Auf LinkedIn vernetzen

Regelmäßige Beiträge zu US-Markenrecht und Markenstrategie.

Häufige Fragen

US-Marke kompakt

Was kostet das Amt?

Die USPTO-Gebühr beträgt ab 350 $ je Waren-/Dienstleistungsklasse. Unser Honorar weisen wir separat und transparent aus – siehe Preise.

Wie lange dauert es?

Die Einreichung erfolgt kurzfristig. Bis zur Eintragung vergehen beim USPTO derzeit in der Regel mehrere Monate; für die Amazon Brand Registry genügt bereits die Anmeldenummer.

Benutzung nötig?

Das US-Recht verlangt – anders als das deutsche – Benutzung oder Benutzungsabsicht („use in commerce" / „intent to use"). Welche Grundlage passt, klären wir in der Ersteinschätzung.